FAQ
1. Sind Vorsorgen gesetzlich vorgeschrieben, sind Vorsorgeuntersuchungen Pflicht?
Nein. Vorsorgeuntersuchungen sind ein Vorsorgeangebot und nicht verpflichtend. Auch wenn sie natürlich vernünftig, empfehlenswert und sehr sinnvoll sind.
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Ich bin für eine Vorsorgepflicht, aber juristisch korrekt begleitet.
2. Gibt es für die Mahn- und Drohbriefe aus Bielefeld und vom lokalen Jugendamt eine gesetzliche Grundlage?
Nein. Auf mehrmalige Nachfragen bei den verschiedenen Beteiligten: Nein.
Alle Beteiligten entschuldigen sich über den Ton der Anschreiben damit, dass ihnen der Text der Briefe vorgeschrieben sei. Im Kreis Steinfurt, auch NRW, klingt der Brief vom Jugendamt ganz anders...
Und auch ein gut gemeinter Zweck rechtfertigt nicht alle und schon gar nicht grenzwertige Mittel.
3. Gibt es eine Impfflicht, sind Impfungen gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Es gibt eine ständige Impfkommision, die Impfempfehlungen heraus gibt. Bei diesen Empfehlungen scheint nicht immer die "Volksgesundheit" im Vordergrund zu stehen. Oder wie ist das gewesene Tohuwabohu mit der Schweinegrippeimpfung zu erklären. Es könnte in mancher Weise der Eindruck entstehen, dass auch hier Lobbyismus von produzierender Seite eine tragende Rolle spielt.
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Ich bin für eine Impfpflicht, denn nur so können Durchimpfungsraten weit über 90% erreicht werden, die Erkrankungen verdrängen und damit einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen erbringen. Mit der Freiwilligkeit werden diese notwendigen Zahlen nachweisbar nicht erreicht. Und so würden nur nachgewiesen wirksame und sinnvolle Impfungen veranlasst und das HickHack mit der "gefälligen" Kostenübernahme durch die Krankenkassen hätte ein Ende.
4. Was ist ein Dipl.-Med., ist das gar ein richtiger Arzt?
Ein Dipl.-Med. ist ein Diplom-Mediziner, vergleichbar dem Diplom-Physiker oder Diplom-Ingenieur. Die Diplomarbeit war eine Pflichtarbeit während es Medizinstudiums in der DDR ohne die es keinen Abschluss, kein Staatsexamen gab. Sie war die erste wissenschaftliche Arbeit des Studierenden. Die Promotion, der Dr.med. war eine zusätzliche wissenschaftliche Arbeit, die nach Ehrgeiz und z.B. auch zeitlichen Möglichkeiten für alle möglich war.
5. Was bedeutet budgetierte Leistung für den Arzt und den Patienten?
Die verordnungsfähigen Leistungen, also das was die Krankenkassen bereit sind zu zahlen - es wird täglich weniger - sind budgetiert, d.h. es gibt eine Obergrenze für die mögliche Anzahl von Verordnungen ( Medikamente, Krankengymnastik, Hilfsmittel ).
Überschreitet der Arzt diese Obergrenze, dann gilt er als unwirtschaftlich. Und wer unwirtschaftlich ist, muss das aus eigener Tasche bezahlen und damit wiedergutmachen.
Man kennt das bewährte Prinzip aus öffentlichen Verwaltungen, aus diversen Geldinstituten und natürlich aus den Krankenkassen selbst.
Und das Geld wird am Stück von der KV einbehalten und bedeutet im laufenden Geschäftsbetrieb mit weiterlaufenden Kosten ein großes, manchmal sogar existenzbedrohendes Loch für den betroffenen Arzt.
Unbedeutendes Problem ist dabei, dass man diese nichtzuüberschreitende Obergrenze erst nach zwei bis drei Jahren mitgeteilt bekommt. Und diese dann rein „statistisch ermittelt" ist. Eine Einzelfallprüfung zur möglichen Erklärung der Situation ist per Gesetz ausdrücklich nicht vorgesehen... Ein Schelm wer Arges dabei denkt.
O-Ton: „ Jede Verordnung war im Einzelfall (medizinisch) korrekt, aber in der Summe waren es Zuviele.“
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Ich bin für eine radikale Änderung dieses überholten Systems: Tranzparenz für den Patienten mit Blick auf die Kosten des Arztes, der Medikamente, der Verordnungen, d.h. alle bekommen eine Rechnung. Und mit dieser geht der Patient, die privat Versicherten tun es schon immer, zu seiner Krankenkasse. Diese wird unter Einhaltung das Solidaritätsprinzips erstatten oder nicht erstatten. Der Patient erfährt aber direkt davon und kann im Wettbewerb der Krankenkassen Entscheidungen treffen.
Es ist für mich unbegreiflich, dass sich mündige Bürger beim höchsten Gut, der eigenen Gesundheit alles aber auch alles aus der Hand nehmen und komplett fremdbestimmen lassen. Wo passiert uns das noch, dass wir eine Rechnung bezahlen, ohne Einfluss auf die bezahlte Leistung nehmen zu können?
6. Dürfen Erzieherinnen, Lehrer oder MFA's Diagnosen stellen und Therapien vorschlagen oder "empfehlen"?
Klares NEIN. Dafür müssten sie eben noch Medizin studieren. Erzieherinnen sollen die Kinder beobachten. Diese Beobachtungen sollen sie selbstkritisch überprüfen, mit den Kolleginnen abgleichen und dann ggf. den Eltern mitteilen.
Aus diesen Beobachtungen sollen die Erzieherinnen Rückschlüsse für ihr eigenes pädagogisches Konzept ableiten.
Die "Grenzsteine..." sind kein Instrument zur Erhebung des Entwicklungsstandes eines Kindes, sondern sind ein unter medizinischen Gesichtspunkten entwickeltes Screeninginstrument zur vorläufigen Feststellung erheblicher Entwicklungsrückstände. Ein solches Ergebnis muss dann in jedem Fall fachlich diagnostisch abgeklärt werden.
So wichtig und sinnvoll das Instrument auch für diese Zielsetzungen ist, in pädagogischer Perspektive ist es vollkommen uninteressant.
Was sie nicht sollen, nicht können und nicht dürfen ist aus ihren Beobachtungen medizinische, diagnostische Rückschlüsse ziehen und aus denen wiederum therapeutische Empfehlungen zu machen.
Die Bögen heißen Beobachtungsbögen und nicht Diagnose- und Therapiebogen.
Und eine ganz persönliche Bemerkung: Wenn ein Arzt den "Therapieempfehlungen" nicht folgt, sollten Erzieherinnen das respektieren... oder die Eltern sollten sich eine andere Erzieherin suchen.
7. Ist es möglich in der Praxis Praktika und ist es möglich hier eine Ausbildung zur MFA durchzuführen ?
Beide Antworten ein JA. Allerdings kann die Praxis immer nur für einen „Azubi“ alle drei Jahre aufnehmen.
8. „Herr Doktor, wie ist es mit einer Kochsalzinhalation? Meine Freundin schwört darauf?“
Ja, sicher gern. Nur dürfen sie nichts davon erwarten.
Wenn ein Kind eine obstruktive Bronchitis hat, ist das Inhalieren mit entsprechenden Medikamenten die Methode der Wahl.
Das Salbutamol und Atrovent muss allerdings entsprechend verdünnt werden, weil die Wirkung sonst zu heftig ist. Nur im Notfall und unter ärztlicher Aufsicht werden diese Medikamente unverdünnt angewendet.
Welche Verdünnungslösung ist dafür geeignet? Es stehen ja grundsätzlich alle denkbaren Möglichkeiten zur Verfügung: Zuckerlösung, Elektrolytlösungen, reines Wasser usw.. Alles steht ggf. zur Verfügung.
Am geeignetsten erscheint ist eine Lösung, die die kranken Bronchien nicht zusätzlich belastet.
Nun besteht unser Körper etwa 60-70 Prozent aus Kochsalzlösung, die deshalb als physiologische Kochsalzlösung mit 0,9% Salzgehalt bezeichnet wird. Auch in der Schleimhaut der Bronchien besteht der physiologische Kochsalzgehalt. Und deshalb als ist diese 0,9 prozentig Lösung die ideale Verdünnungslösung für die notwendigen Medikamente.
Sind die bronchienerweiternden Medikamente zum Glück nicht notwendig und können weggelassen werden, bleibt also nur eine nicht reizende Lösung übrig.
Und oh Wunder, plötzlich soll diese Kochsalzlösung eine Wirkung haben?! Wenn auf beiden Seiten, Bronchien und Atemluft der gleiche Salzgehalt von 0,9% besteht, kann keine Osmose oder Schleimlösung passieren. Chemiegrundkurs.
Natürlich feuchtet die Inhalation mit Kochsalzlösung die Atemwege an. Erwachsene beschreiben den Effekt mit subjektiv angenehm. Aber der Effekt dauert nur solange an, wie das Inhaliergerät läuft.
„Ja aber, wenn ich im Urlaub mit dem Kind an der See am Strand spazieren gehe, dann löst sich der Schnupfen und Husten und dort ist doch auch ganz viel Salz in der Luft!“
Richtig! das ist auch der Grund warum viele Kurkliniken am Meer liegen. Allerdings ist es weniger der Salzgehalt der Seeluft, der hilfreich ist. Sondern der positive Stress des Reizklimas an der Nordsee, der zu einer natürlich vermehrten Kortisonproduktion und damit zu einer Besserung von entzündlichen Prozessen führt. Ein Nebenprodukt ist der vermehrte Appetit, den wir alle vom Urlaub an der See kennen. Kortison spielt auch eine wichtige Rolle im Zuckerstoffwechsel.
Es gibt nämlich auch Kurkliniken für Asthmapatienten im Hochgebirge mit dem gleichen positiven Effekten. Dort gibt es allerdings sicher nur sehr wenig Salz in der Atemluft.
Wenn Asthmapatienten aufgrund ihres Leidens an die See ziehen, verliert sich der positive „Stresseffekt“ nach wenigen Monaten. Der Reiz wird normal, der Mensch passt sich an.
Wenn Sie Fragen haben, dann stellen sie diese bitte direkt, per Mail, per Fax und wir werden diese auch hier beantworten.
Ihr Praxisteam